AGB

ALGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN
STAND JANUAR 2016

I. Geltungsbereich

1.1 „die Culinarier“ Schmieh & Kebbe GbR beschäftigen sich mit ihrem Unternehmensbereich „Veranstaltungen“ u.a. mit der Durchführung von Veranstaltungen für Unternehmen und Privatleute „Verbraucher“ (im Folgenden kurz „Auftraggeber“). Das Leistungsangebot der culinarier umfasst die Beratung, Planung, Organisation und Ablaufsteuerung, sowie Leistungen betreffend Veranstaltungsort und / oder Veranstaltungs-Catering.

1.2 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) stellen–soweit zwingende gesetzliche Regelungen und Einzelvereinbarungen nicht entgegenstehen–die abschließende Regelung der Beziehungen zwischen „die Culinarier“ und dem Auftraggeber dar. Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser AGB an. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

II. Vertragsschluss, Federführung, Rechtsbeziehungen zu Dritten

2.1 Der Auftraggeber erhält von „die Culinarier“, ein auf Grundlage der mit ihm geführten Vorgespräche, erstelltes Angebot. Dieses Angebot enthält eine detaillierte Beschreibung der von beiden Seiten zu erbringenden Leistungen, sowie der dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkungsleistungen. Das Angebot wird dem Auftraggeber entweder durch im Wege der telekommunikativen Übermittlung in Form eines gescannten Dokumentes (z.B. im Dateiformat „PDF“) als Anlage zu einer E-Mail zugestellt und/oder durch persönliche Übergabe und/oder durch Versand per Brief-/Kurierpost und/oder Telefax. Ist im Angebot nichts anderes erklärt, haben die culinarier für 14 Tage ab Zugang des Angebotes ein Widerrufsrecht. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist das Angebot lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber zu verstehen. Der Vertrag wird wirksam geschlossen mit rechtzeitigem Zugang einer Ausfertigung des letzten vom Auftraggeber rechtswirksam unterzeichneten Angebot oder Auftragsbestätigung der Culinarier. Hinsichtlich der Art und Weise der Zustellung bei „die Culinarier“ gilt vorstehende Ziffer 2.1 Satz 3 entsprechend. Im Falle von mehreren Auftraggebern, wird von jedem eine rechtswirksame Unterschrift benötigt. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber kommt der Vertrag erst mit Zugang der Auftragsbestätigung „die Culinarier“ beim Auftraggeber zustande.

2.2 Beide Seiten benennen bei Vertragsabschluss jeweils eine Person, die auf der jeweiligen Seite die Koordination der Aktivitäten sämtlicher Beteiligter, insbesondere die zeitliche und inhaltliche Koordination der Aktivitäten von „die Culinarier“ mit denen des Auftraggebers federführend übernimmt. Die so benannten Personen gelten im Innenverhältnis der Vertragspartner als bevollmächtigt, im Namen des jeweils benennenden Vertragspartners rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, wobei hinsichtlich der Art und Weise der Abgabe solcher Erklärungen vorstehende Ziffer

2.1 Satz 3 entsprechend anwendbar ist. Die Kommunikation von allgemeinen Informationen und Daten in Verbindung mit der Ausführung des Vertrages kann mündlich und/oder fernmündlich/telefonisch und/oder schriftlich durch Versand bzw. Übermittlung als Brief-/Kurierpost und/oder Telefax und/oder einfache E-Mail erfolgen.

2.3 Soweit „die Culinarier“ zwecks Erfüllung der von ihr übernommenen Leistungspflichten Verträge mit Dritten (z.B. Mietverträge, Verträge mit Zulieferern, Künstlerverträge etc.) schließt, erfolgt dies ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers im Namen und auf Rechnung von „die Culinarier“, es sei denn, zwischen dem Auftraggeber und „die Culinarier“ ist im Einzelfall ausdrücklich Abweichendes vereinbart.

III. Leistungen

„Die Culinarier“ sind verpflichtet, die einzelvertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

IV. Leistungs- und Mitwirkungspflichten sowie Obliegenheiten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die von ihm beauftragten Leistungen die jeweils vertraglich vereinbarte Vergütung an
„die Culinarier“ zu zahlen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber „die Culinarier“ die von dieser zum Zwecke der Erbringung der beauftragten Leistungen gemachten Aufwendungen zu erstatten, soweit diese Gegenstände des Angebotes gewesen oder von dem Auftraggeber genehmigt worden sind. Entsprechendes gilt im Hinblick auf solche Aufwendungen, die „die Culinarier“ nach den Umständen für zweckdienlich und erforderlich halten. Soweit nicht einzelvertraglich abweichend geregelt, werden Steuern (z.B. Vergnügungssteuer etc.), Zölle, Gebühren (z.B. GEMA etc.) und Abgaben von „die Culinarier“ verauslagt und sind vom
Auftraggeber in ihrer jeweiligen Höhe zu erstatten. Die vertraglich vereinbarten Entgeltleistungen sowie sonstige Preisangabe
n verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit: 19%).

4.2 Soweit nicht einzelvertraglich abweichend geregelt, ist der Auftraggeber ferner verpflichtet, unmittelbar nach Vertragsschluss, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 7 Bankarbeitstagen ab dem Datum der entsprechenden Rechnung, 10 % der Gesamtsumme der von ihm vertraglich geschuldeten Entgeltforderungen als Akontozahlungen an „die Culinarier“ zu leisten. 40 % der Gesamtsumme bis 90 Tage vor der Veranstaltung und weitere 40 % der
Gesamtsumme bis 14 Tage vor der Veranstaltung. Die drei Anzahlungsbeträge werden im Vorfeld von „die Culinarier“ als
Rechnungen gestellt und auf der Abschlussrechnung entsprechend abgezogen. Der verbleibende Restbetrag der vertraglich vereinbarten Entgeltforderungen, sowie gegebenenfalls angefallene, von „die Culinarier“ verauslagte Nebenkosten zuzüglich etwaige hinausgehende Bestellungen von Dienstleistungen, Speisen, Getränken, zusätzlichem Material oder Mehrarbeitsaufwand von dem Personal werden nach den Listenpreisen von „die Culinarier“ in der Abschlussrechnung gesondert berechnet, die unmittelbar nach Rechnungseingang innerhalb von 7 Bankarbeitstagen beglichen werden muss. Bis zum Eingang der Akontozahlungen sind „die Culinarier“ nicht verpflichtet, mit der Erbringung vereinbarter Leistungen zu beginnen; insbesondere steht die Anmietung / Buchung eines vertraglich spezifizierten Veranstaltungsortes durch „die Culinarier“ unter dem Vorbehalt des fristgemäßen Zahlungseingangs.

4.3 Soweit nicht einzelvertraglich abweichend geregelt, ist der Auftraggeber verpflichtet, in seinem Namen und auf seine Kostenerforderliche Anmeldungen bei Behörden vorzunehmen und Rechte bei Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst) einzuholen. Die Anmeldung bzw. Einholung von Rechten sind an „die Culinarier“ auf Verlangen nachzuweisen.

4.4 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass von ihm, seinen Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen bzw. seinen Gästen mit/ eingebrachtes Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Im Zweifelsfall ist der Auftraggeber gegenüber „die Culinarier“ verpflichtet, hierfür auf deren Verlangen eine behördliche Genehmigung vorzulegen.

4.5 Zur Vermeidung möglicher Beschädigungen und/oder Störungen sind die Aufstellung von Gegenständen und Objekten sowie das Anbringen von Dekorations- und Werbematerial an Wänden, Decken und Türen sowie die Aufstellung und das Anbringen von Hinweisschildern und Werbung jeglicher Art im Bereich des gesamten gemieteten Veranstaltungsortes nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der culinarier zulässig. Unbeschadet des Vorstehenden ist der Auftraggeber verpflichtet, jegliche eingebrachten Gegenstände/Waren mit Ende der Veranstaltung auf eigene Kosten zu entfernen bzw. fachgerecht entsorgen zu lassen. „Die Culinarier“ obliegt für solche Gegenstände keine Aufbewahrungspflicht.

4.6 Der Auftraggeber hat die für die Planung, Organisation und Durchführung erforderlichen Angaben und Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen und Genehmigungen, so rechtzeitig zu erteilen, dass die Arbeitsabläufe bei „die Culinarier“
und die Durchführung der Veranstaltung nicht verzögert oder beeinträchtigt werden.

4.7 Der Auftraggeber hat für jegliche von ihm zur Veröffentlichung, Verbreitung und Vorführung vorgesehenen Hinweise auf die
vertragsgegenständliche Veranstaltung, insbesondere wenn diese Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen oder Hinweise auf sonstige Veranstaltungen enthalten, und sofern in diesen Hinweisen auf die culinarier Bezug genommen wird, die vorherige schriftliche Zustimmung von „die Culinarier“ einzuholen. Vorstehendes gilt für jede Form der Veröffentlichung, Verbreitung und Vorführung, insbesondere mittels Printmedien jedweder Art und beliebiger Auflagenhöhe und Anzahl, (Hör-) Funk/Satellitenfunk, Fernsehen/(Kino-) Film/Video, oder sonstiger digitaler Medien jedweder Art. „die Culinarier“ steht es jederzeit frei, eigene Werbung in schriftlicher Form (Flyer, Visitenkarten etc.) bereit zu stellen.

4.8 Sollte der Auftraggeber eine politische Vereinigung sein, so hat er die Verpflichtung, dies „die Culinarier“ bei Vertragsschluss deutlich anzuzeigen. Haben die culinarier Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung des Auftraggebers den reibungslosen Geschäftsbetrieb, den Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährden könnte und/oder dass durch die Veranstaltung aus politischen oder sonstigen Gründen Unruhen zu erwarten sind, so haben die culinarier das Recht, Schutz durch Ordnungsbehörden anzufordern und/oder die Veranstaltung abzusagen und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Hieraus entstehende nachweisbare Kosten und Schäden sind an „die Culinarier“ vom Auftraggeber zu ersetzen.

V. Preisanpassung, Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

5.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit einem Auftraggeber, der nicht Unternehmer ist, und dem vertraglich bestimmten Zeitpunkt für die Erbringung der Leistungen mehr als drei Monate, sind „die Culinarier“ berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung sowie die von „die Culinarier“ zum Zwecke der Erbringung der beauftragten Leistungen zu machenden Aufwendungen angemessen, höchstens jedoch in Entsprechung geänderter marktmäßiger Einstands /Bezugskosten (z.B. von „die Culinarier“ zu tragende Kosten für Miete, Fremdleistungen, Waren, Material, Steuern, Zölle, Gebühren und Abgaben etc.) und/oder von „die Culinarier“ nicht zu vertretener betriebsbedingter Kostenänderungen (z.B. Löhne etc.) sowie einer etwaigen Änderung des Umsatzsteuersatzes anzupassen. Übersteigt der Umfang einer Erhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten deutlich, d.h. um mehr als 20%, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht kann vom Auftraggeber nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Preisanpassung ausgeübt werden. Vorstehende Regelung gilt für Verträge zwischen Unternehmern entsprechend mit der Maßgabe, dass a) eine Preisanpassung aufgrund einer Änderung des Umsatzsteuersatzes auch bereits vor Ablauf der drei Monats-Frist ohne Berechtigung des Auftraggebers zum Rücktritt zulässig ist, und b) eine Preisanpassung aufgrund von Kostensteigerungen, die auf einer Erhöhung der marktmäßigen Einstandspreise beruhen, den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt berechtigen, wenn der Umfang dieser Erhöhung den Gesamtbetrag aus der vertraglich vereinbarten Vergütung und den von „die Culinarier“ zum Zwecke der Erbringung der beauftragten Leistungen zu machenden Aufwendungen um 7,5% übersteigt.

5.2 Der Auftraggeber verpflichtet, „die Culinarier“ etwaige Änderungen im Hinblick auf die von ihm bei Vertragsschluss gemachten Angaben über die Zahl der Teilnehmer bis spätestens sieben Werktage vor dem Veranstaltungstermin unter Wahrung der Form gemäß vorstehender Ziffer 2.2 mitzuteilen. Die in vorstehender Mitteilung gemachte Angabe über die Teilnehmerzahl ist als selbständiges Garantieversprechen des Auftraggebers zu verstehen und für beide Seiten verbindlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die auf Grundlage dieser Angaben zu erstellte Rechnung auszugleichen. wobei „die Culinarier“ bei einer Unterschreitung der angegebenen Teilnehmerzahl um mehr als 10% berechtigt ist, die vereinbarte Vergütung angemessen zu erhöhen. Im Falle einer Überschreitung der angegebenen wird auf Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

5.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmen die culinarier diesen Abweichungen zu, so können „die Culinarier“ die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn die Abweichungen beruhen auf Gründen, die von „die Culinarier“ zu vertreten sind.

VI. Zahlungsbedingungen

6.1 Entgeltforderungen von „die Culinarier“ sind innerhalb einer Frist von 7 Bankarbeitstagen, ab dem Datum der entsprechenden Rechnung ohne Abzüge fällig und zahlbar.

6.2 Unbeschadet des Vorstehenden gerät der Auftraggeber gemäß §286 Abs. 3 BGB spätestens 14 Tage nach Fälligkeit einer Forderung und Zugang der entsprechenden Rechnung in Verzug, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedürfte.

6.3 Bei Zahlungsverzug sind „die Culinarier“ berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% oder, wenn der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne von §288 II, 13 BGB ist, in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatzsatz der EZB zu berechnen. Des Weiteren sind „die Culinarier“ berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro netto für jede nach Verzugseintritt übermittelte Mahnung zu erheben

VII. Stornierungsgebühren

7.1 Im Falle einer Vertragsaufhebung gemäß nachstehender Ziffern 8.1 Abs.2, eines Rücktritts gemäß nachstehender Ziffer 8.2 sowie im Falle einer von „die Culinarier“ wirksam erklärten außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß nachstehender Ziffer 9.2 (nachstehend bezeichnet als „Stornierungen“) haben “die Culinarier“ Anspruch auf angemessenen Ersatz für die von ihr getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen sowie für den ihr entgangenen Gewinn. Unter Berücksichtigung des vorstehenden Grundsatzes sind „die Culinarier“ ab Vertragsschluss berechtigt, pauschalierten
Schadenersatz (im Folgenden kurz „Stornierungsgebühren“) in Höhe des nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge unter Berücksichtigung von den gewöhnlich ersparten Aufwendungen und den gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung von bereits erbrachten Leistungen zu erwartenden Schadens zu verlangen, nämlich:
• 50 % Stornierungsgebühr auf die vertragliche Gesamtsumme bei Stornierungen bis zu 90 Tage vor der Veranstaltung;
• 75 % Stornierungsgebühr auf die vertragliche Gesamtsumme bei Stornierungen bis zu 60 Tage vor der Veranstaltung;
• 90 % Stornierungsgebühr auf die vertragliche Gesamtsumme bei Stornierungen bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung;
• 100 % Stornierungsgebühr auf die vertragliche Gesamtsumme bei Stornierungen ab 14 Tage vor der Veranstaltung.
„die Culinarier“ behalten sich vor, für den über die vereinbarten Stornierungskosten hinausgehenden nachweisbaren Schaden Ersatzansprüche geltend zu machen. Leistungen und Aufwendungen durch Dritte, Sonderleistungen (z.B. Musiker, Künstler, spezielle Dekorationen, Sonderdrucke von Menükarten etc.) oder sonstige Leistungen und Aufwendungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind vom Auftraggeber in jedem Fall in voller Höhe zu tragen, falls diese „die Culinarier“ in Rechnung gestellt werden.

7.2 Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht bzw. wesentlich niedriger als in Höhe der
Stornogebühren entstanden ist.

VIII. Rücktritt

8.1 die culinarier räumen dem Auftraggeber das Recht ein, von einem geschlossenen Vertrag innerhalb einer Frist von zwei Werktagen ab dem Tag seines Zustandekommens ohne Weiteres und ohne Kostenfolge Abstand zu nehmen, wenn der vertragsgegenständliche Veranstaltungstag bei Abgabe der entsprechenden Erklärung durch den Auftraggeber mindestens noch vier Wochen in der Zukunft liegt. Darüber hinaus ist eine Aufhebung des Vertrages auf Veranlassung des Auftraggebers aus Gründen, die von „die Culinarier“ nicht zu vertreten sind, nur mit Zustimmung der culinarier möglich. Im Übrigen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag, außer in den Fällen, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, ausgeschlossen.

8.2 die culinarier sind berechtigt, aus wichtigem Grund ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn höhere Gewalt (z.B. Streik, Unruhen und Naturkatastrophen) oder andere von „die Culinarier“ nicht zu vertretende widrige Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar oder gar unmöglich machen.

IX. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

9.1 Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Das beiderseitige Recht, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt davon unberührt.

9.2 „die Culinarier“ steht ohne vorherige Mahnung das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber:
a) die unter Ziffer 6.1 dieser AGB geregelten Zahlungsfristen nicht einhält, oder b) aufgrund eines früheren Vertrages mit „die Culinarier“ fällige Forderungen trotz Verzugseintritts nicht beglichen hat, oder c) den Versicherungsnachweis trotz Mahnung nicht erbringt, oder d) die Zahlungen einstellt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt oder rechtskräftig eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder e) bei Vertragsschluss irreführende oder falsche Angaben zu wesentlichen Tatsachen, zum Beispiel zu seiner Person oder zum Veranstaltungszweck gemacht hat und dies die Erfüllung des Vertrages unzumutbar macht, oder f) gegen seine Obliegenheit aus vorstehender Ziffer

4.7 verstößt und dadurch wesentliche Interessen von „die Culinarier“ beeinträchtigt werden, oder g) gegen seine Obliegenheit ausvorstehender Ziffer 4.8verstoßen hat und die culinarier Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, den Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährden könnte und/oder dass durch die Veranstaltung aus politischen oder sonstigen Gründen Unruhen zu erwarten sind.

X. Gewährleistung, Reklamationen, Haftungsbegrenzung, Ausschluss

10.1 die culinarier übernehmen die Gewährleistung für die einzelvertraglich vereinbarten Leistungen im gesetzlichen Umfang, sofern nicht nachstehende Regeln zu Haftungsbegrenzung und– Ausschluss einschlägig sind.

10.2 Sollte der Auftraggeber Grund für eine Reklamation der Leistungen der culinarier, ihrer Mitarbeiter oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sehen, so ist dies unverzüglich nach Feststellung des betreffenden Mangels bzw. der betreffenden Leistungsstörung gegenüber der Geschäftsleitung „die Culinarier“ bzw. der von dieser gemäß vorstehender Ziffer 2.2 benannten Person unter Wahrung der dort genannten Form vorzubringen, damit „die Culinarier“ Gelegenheit gegeben wird, unverzüglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Leistung vertragsgemäß zu erbringen. Spätere Reklamationen sind nur möglich, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende der Veranstaltung unter Wahrung der Form gemäß vorstehender Ziffer 2.2 an die Geschäftsleitung der culinarier gerichtet werden (schriftlich, Bestätigung über Eingang bei der Geschäftsführung).

10.3 Schadensersatzansprüche aufgrund von Pflichtverletzungen, die nicht die vertraglichen Hauptleistungspflichten betreffen,
sind sowohl gegen „die Culinarier“ als auch gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Sofern nicht einzelvertraglich anders geregelt, übernommen
„die Culinarier“ keine Bewachungs-oder Aufbewahrungspflicht für Gegenstände jeder Art, die im Rahmen und aus Anlass der Veranstaltung vom Auftraggeber, seinen Mitarbeiter, seinen Erfüllungsgehilfen oder seinen Besuchern, Kunden oder Gästen mitgebracht werden (z.B. Ausstellungsstücke, Tagungsrequisiten/-technik, Dekoration, Musikinstrumente, persönliche Gegenstände etc.) Dementsprechend ist insoweit eine Haftung der culinarier für Untergang, Verlust, Beschädigung solcher Gegenstände ausgeschlossen. Entsprechendes gilt hinsichtlich auf dem zur Location gehörenden Grundstück geparkte Fahrzeuge und innenliegende Wertgegenstände. Eine Haftung von „die Culinarier“ ist auch und insbesondere ausgeschlossen,

a) wenn die Nutzungsüberlassung der Räumlichkeiten bzw. Flächen der Location für die culinarier unmöglich wird aus Gründen, die „die Culinarier“ nicht zu vertreten haben, b) für die Funktion technischer oder sonstiger Geräte oder Gegenstände, die „die Culinarier“ im Auftrag des Auftraggebers beschafft bzw. gemietet hat, c) für vermittelte Fremdleistungen (z.B. Transfers, Künstlerauftritte, o. ä.),

10.4 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt ebenso für mittelbare und entfernte Mangelfolgeschäden, es sei denn, die Haftung bezieht sich auf eine ausdrücklich erklärte Zusicherung, die den Auftraggeber gerade gegen das Risiko vor solchen Schäden absichern soll. Sie gilt dann nicht, soweit es sich bei den Folgeschäden um Schäden aus der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben handelt. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aus sonstiger Produzentenhaftung bleiben hiervon unberührt.
10.5 Jegliche Haftung ist auf den bei Vertragsschluss dem Grunde und der Höhe nach vorhersehbaren Schaden begrenzt.

XI. Haftung des Auftraggebers
11.1 Der Auftraggeber haftet für Sachschäden, die die anlässlich der Veranstaltung, vorsätzlich oder fahrlässig, durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, Teilnehmer und Besucher der Veranstaltung oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, und zwar auch und insbesondere für a) Flurschäden an den Außenanlagen der Location, wie Bäumen, Beeten und Rasenflächen des Grundstücks, verursacht durch Personen und/oder Fahrzeuge, b) Schäden an Einrichtung und Mobiliar in den Veranstaltungsräumen und am Gebäude selbst, sowie c) Schäden an im Eigentum der culinarier, des Vermieters oder
Dritter stehender Sachen. Darüber hinaus haftet der Auftraggeber dafür, dass a) von ihm mitgebrachtes Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen, b) von ihm veranlasste Vorführungen jeglicher Art unter Berücksichtigung aller Sicherheits- und insbesondere der feuerpolizeilichen Bestimmungen gehandhabt werden, c) von „die Culinarier“ auftragsgemäß beschaffte und bereit gestellte Geräte und sonstige Gegenstände pfleglich und fachgerecht behandelt und ordnungsgemäß zurück gegeben werden.

11.2 Für Personenschäden, die durch den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, Teilnehmer und Besucher der Veranstaltung oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt.

XII. Haftpflichtversicherung, Haftungsfreistellung

12.1 Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden, aus Anlass der in der vertraglich vereinbarten Location geplanten Veranstaltungen abzuschließen und bis zu deren vertragsgemäßer Beendigung aufrecht zu halten. Anschluss und Bestand der Versicherung sind jeweils auf Verlangen der anderen Vertragspartei nachzuweisen.
12.2 Der Auftraggeber hat „die Culinarier“ von jeder Haftung gegenüber Dritten für den Fall freizustellen, dass die culinarier
Im Zusammenhang mit in vorstehender Ziffer 11 geregelten Schadensfällen in Anspruch genommen wird. Die Vertragspartner stellen sich gegenseitig von Haftungsansprüchen Dritter (z. B. wegen einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild) frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages entstehen. Entsprechendes gilt in den für jegliche Ansprüche Dritter aus dem Verstoß des Auftraggebers gegen Obliegenheiten gemäß vorstehender Ziffern 4.3 bis 4.5.

XIII. Schriftformerfordernis, Unwirksamkeit von Bestimmungen

13.1 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Abweichungen, Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des vorgenannten Schriftformerfordernisses. Jegliche einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

14.1 Erfüllungsort ist Grünstadt/Pfalz

14.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Grünstadt/Pfalz als vereinbart, sofern gesetzlich zulässig oder ein Vertragspartner
die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.